Deckel Stellingen
Zwischen Kieler Straße und Güterumgehungsbahn
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Die folgende Computeranimation der DEGES zeigt, wie der Stadtraum entlang der A7 im Abschnitt Stellingen nach dem Ausbau und der Überdeckelung der A7 wirken könnte. Die Oberfläche des Deckels ist bislang nur als Wiese dargestellt – die künftige Gestaltung der Parkanlagen und Kleingärten (Ergebnisse der Ideenbörse und des Wettbewerbs für den Deckel) wird später ergänzt.
Der Tunnel in Stellingen beginnt im Süden an der Kieler Straße und schließt im Norden an die Brücke der Güterumgehungsbahn an. Auch hier bedeutet der Tunnel für die Anwohner einen Schutz vor dem Lärm der A 7 und eine Zusammenführung des bislang getrennten Stadtteils.
• Deckellänge: 893 Meter
• Deckelbreite: etwa 51 Meter
• Deckelhöhe: etwa 4,80 Meter
• Querschnitt: achtstreifig
Gestaltung der Deckelfläche
Für den Tunnel in Stellingen hat die Jury des Realisierungswettbewerbes den Entwurf der Weidinger Landschaftsarchitekten aus Berlin prämiert und zur Umsetzung empfohlen. Die Deckelfläche wird landschaftlich in drei Teile gegliedert: Im südlichen Teil zwischen Kieler Straße und Wördemanns Weg sind Kleingärten geplant. Durch deren kompakte Anordnung kann sich hier gut eine Vereinsstruktur entwickeln.
Nördlich des Wördemanns Wegs folgt ein Wiesenpark mit viel Raum für Freizeitaktivitäten. Im nördlichsten Bereich verwandelt sich die freie Fläche schließlich in einen naturnahen Baumpark. Eine Promenade zieht sich durch den ganzen Park, im südlichen Teil begleitet sie die Kleingärten von der Kieler Straße bis zum Wördemanns Weg, verschwenkt dort und endet am nördlichen Parkende an einem Platz unter Bäumen.
Brücken und Unterführungen während der Bauphase in Stellingen
Im Zuge des Ausbaus und der Erweiterung der A 7 werden einige Querverbindungen erneuert: Im Bereich Stellingen bleibt die Brücke „Duvenacker“ ganz im Norden dieses Bauabschnitts bestehen. Die Überführung am Niendorfer Gehege wird parallel zur bestehenden Brücke erneuert. Die alte Brücke wird danach zurückgebaut, sodass der Überweg durchgehend erhalten bleibt. Der Kollauwanderweg wird ebenso wie der Wördemanns Weg nach der Fertigstellung des Tunnels auf die Deckelfläche verlegt. Für die Bauphase wird am Wördemanns Weg eine Behelfsbrücke hergestellt. Auf der Kieler Straße bleibt die Autobahnbrücke erhalten, allerdings wird hier der Knotenpunkt erneuert, sodass es in diesem Bereich zu Behinderungen kommen kann.
Besonderheit in Langenfelde
Eine Besonderheit stellt die 392 Meter lange Brücke in Langenfelde dar, auf der die Autobahn über die Bahnanlagen Hamburg-Langenfelde sowie die Hauptverkehrsstraße Binsbarg und den Rohlfsweg geführt wird. Weil die Erweiterung auf acht Fahrstreifen und der Lärmschutz auf dem vorhandenen Bauwerk nicht unterzubringen sind und diese zusätzlichen Lasten zudem nicht aufgenommen werden können, muss die Brücke zunächst zurück- und dann neugebaut werden – bei laufendem Verkehr auf und unter der Brücke. Auf konventionelle Abbruchmethoden wird verzichtet. Stattdessen erfolgt ein kontrollierter mechanischer Rückbau in zwei Schritten, zunächst mit dem östlichen und dann mit dem westlichen Überbau. Während der Bauphase wird der Verkehr sechsstreifig über den jeweils anderen Brückenteil geleitet. Der Bahnbetrieb soll quasi durchgehend weiterlaufen können.
Baubeginn an Güterumgehungsbahn
Die ersten vorbereitenden Arbeiten im Bauabschnitt Stellingen haben bereits begonnen. Seit Ende März laufen die Vorarbeiten für den Ersatz der Brücke an der Güterumgehungsbahn. Bis November finden die Kabelumverlegungen und Arbeiten an der Oberleitung statt. Im Anschluss folgt der Bau der Widerlager. Der Aushub des alten Überbaus und der Einbau des neuen Überbaus sind für Ende März 2012 geplant. Das Bauende ist für Mai 2012 vorgesehen.
Planänderungsverfahren im Abschnitt Stellingen
Für den Ausbau der A 7 im Planungsabschnitt Stellingen von der Anschlussstelle Hamburg-Volkspark bis zum Autobahndreieck Hamburg-Nordwest läuft seit Januar 2011 das Planfeststellungsverfahren. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 17. Januar bis zum 16. Februar 2011 ausgelegen. Die daraufhin eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden im Erörterungstermin vom 05. bis 08. September 2011 erörtert.
Die Planunterlagen wurden aufgrund der zahlreichen Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen überarbeitet. Dies betrifft unter anderem:
- Änderungen im Bereich des vorgesehenen Lärmschutztunnels, im Bereich Wördemannsweg und im Bereich der Anschlussstelle Hamburg-Stellingen,
- Entfall der Höhenkontrollen, Änderung der Verziehungslänge einer Fahrbahn nördlich des Tunnels,
- Änderungen an Leitungen, Entwässerungsanlagen, Betriebswegen, Lärmschutzwällen und –wänden,
- Ergänzenden Unterlagen zur Beurteilung der zu erwarteten Umwelteinwirkungen (Schall, Luftschadstoffe).
Da es sich um die Änderung eines ausgelegten Planes handelt und dadurch der Aufgabenbereich einer Behörde oder Belange Dritter erstmalig oder stärker als bisher berührt werden könnte, wird den bekannten Betroffenen die Änderung mitgeteilt und ihnen die Gelegenheit zu Stellungnahmen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen gegeben. Auch die Vereinigungen werden entsprechend beteiligt.
Um auch ggf. unbekannt erstmalig oder stärker Betroffene zu erreichen, erfolgt zusätzlich eine Auslegung der geänderten Planunterlagen. Die Unterlagen liegen vom 23. April bis 22. Mai 2012 in den Bezirksämtern Eimsbüttel und Altona zur Einsicht aus. Einwendungen können bis zum 05. Juni 2012 erhoben werden. Die Einwendungen sind allein gegen die Änderungen zu richten. Hinsichtlich des ursprünglich ausgelegten Inhalts der Planung ist die Einwendungsfrist verstrichen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sollen die Einwendungen erörtert werden. Mit denjenigen Betroffenen, die vom Erörterungstermin im September 2011 aufgrund der fehlenden Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger nicht erfahren und deshalb nicht daran teilgenommen haben, können auch die ursprünglich erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert werden.
Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher im Amtlichen Anzeiger bekanntgemacht. Auszüge aus den Planunterlagen einschließlich der Änderung sind im Internet http://www.hamburg.de/np-planfeststellungsverfahren/ veröffentlicht.
