Planänderungsverfahren im Abschnitt Stellingen
Für den Ausbau der A 7 im Planungsabschnitt Stellingen von der Anschlussstelle Hamburg-Volkspark bis zum Autobahndreieck Hamburg-Nordwest läuft seit Januar 2011 das Planfeststellungsverfahren. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 17. Januar bis zum 16. Februar 2011 ausgelegen. Die daraufhin eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden im Erörterungstermin vom 05. bis 08. September 2011 erörtert.
Die Planunterlagen wurden aufgrund der zahlreichen Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen überarbeitet. Dies betrifft unter anderem:
- Änderungen im Bereich des vorgesehenen Lärmschutztunnels, im Bereich Wördemannsweg und im Bereich der Anschlussstelle Hamburg-Stellingen,
- Entfall der Höhenkontrollen, Änderung der Verziehungslänge einer Fahrbahn nördlich des Tunnels,
- Änderungen an Leitungen, Entwässerungsanlagen, Betriebswegen, Lärmschutzwällen und –wänden,
- Ergänzenden Unterlagen zur Beurteilung der zu erwarteten Umwelteinwirkungen (Schall, Luftschadstoffe).
Da es sich um die Änderung eines ausgelegten Planes handelt und dadurch der Aufgabenbereich einer Behörde oder Belange Dritter erstmalig oder stärker als bisher berührt werden könnte, wird den bekannten Betroffenen die Änderung mitgeteilt und ihnen die Gelegenheit zu Stellungnahmen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen gegeben. Auch die Vereinigungen werden entsprechend beteiligt.
Um auch ggf. unbekannt erstmalig oder stärker Betroffene zu erreichen, erfolgt zusätzlich eine Auslegung der geänderten Planunterlagen. Die Unterlagen liegen vom 23. April bis 22. Mai 2012 in den Bezirksämtern Eimsbüttel und Altona zur Einsicht aus. Einwendungen können bis zum 05. Juni 2012 erhoben werden. Die Einwendungen sind allein gegen die Änderungen zu richten. Hinsichtlich des ursprünglich ausgelegten Inhalts der Planung ist die Einwendungsfrist verstrichen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sollen die Einwendungen erörtert werden. Mit denjenigen Betroffenen, die vom Erörterungstermin im September 2011 aufgrund der fehlenden Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger nicht erfahren und deshalb nicht daran teilgenommen haben, können auch die ursprünglich erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert werden.
Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher im Amtlichen Anzeiger bekanntgemacht. Auszüge aus den Planunterlagen einschließlich der Änderung sind im Internet http://www.hamburg.de/np-planfeststellungsverfahren/ veröffentlicht.
